Die Europäische Kommission hat Google angewiesen, konkurrierenden Assistenten für künstliche Intelligenz den gleichen Zugriff auf Android zu gewähren, den sein eigener Gemini-Dienst bereits genießt, und hat am 16. Juli zwei verbindliche Entscheidungen gemäß dem Digital Markets Act der Union erlassen. Die Maßnahmen erfordern, dass Google das Mikrofon, die Kamera, Bildschirminhalte, ein Weckwort, das bei ausgeschaltetem Display funktioniert, und die Möglichkeit, andere Apps im Hintergrund zu steuern, öffnet – und zwar spätestens in der nächsten Hauptversion, Android 18, bis zum 1. August 2027. Es handelt sich um eine der bisher aggressivsten Wettbewerbseingriffe, die auf KI abzielen, eine Entwicklung, die die neueste KI-Politikberichterstattung dieser Veröffentlichung verfolgt hat.
Das Urteil, über das Reuters, Associated Press, das Wall Street Journal, The Verge und The Hacker News berichten, ergeht etwa sechs Monate, nachdem die Kommission am 27. Januar ein Verfahren gegen Google eröffnet hat. Android läuft auf etwa 60 % der Mobilgeräte in Europa, was der Entscheidung erhebliche Bedeutung verleiht.
Zwei Spezifikationsentscheidungen, noch kein Bußgeld
Die Kommission hat zwei verbindliche „Spezifikations“-Entscheidungen angenommen. Das erste betrifft Android; Der zweite Schritt zwingt Google dazu, gegen eine kostenbasierte Gebühr anonymisierte Suchanfragen-, Klick- und Ranking-Daten mit konkurrierenden Suchmaschinen und mit KI-Chatbots zu teilen, die die Suche durchführen. Keine der Entscheidungen selbst stellt eine Geldbuße dar – Spezifikationsverfahren beschreiben lediglich, was ein designierter „Gatekeeper“ bauen muss. Die gesonderte Befugnis der Kommission, ein Verfahren wegen Nichteinhaltung, einschließlich Bußgeldern, einzuleiten, bleibt jedoch unberührt, was bedeutet, dass Google bei Nichteinhaltung mit erheblichen Strafen rechnen muss.
Elf Funktionen, aufgeteilt in zwei Ebenen
Die Android-Entscheidung umfasst 11 Betriebssystemfunktionen, die in zwei Gruppen unterteilt sind. Fünf werden als „eingeschränkte Funktionen“ bezeichnet, was bedeutet, dass Google möglicherweise eine Zertifizierung verlangt, bevor eine App über ein neues „Qualified AI Assistant Program“ darauf zugreifen kann. Dazu gehören der zentrale Zugriff auf gemeinsam genutzte Daten auf dem Gerät (AppSearch), die kontextbezogene Intelligenz hinter proaktiven Vorschlägen wie Magic Cue, App-Aktionen und App-Funktionen, als Computersteuerung implementierte Bildschirmautomatisierung und eine umfassende Systemintegration.
Ein zertifizierter Assistent, dem Zugriff auf diese Funktionen gewährt wird, kann Gmail abrufen und entwerfen, Kalenderereignisse erstellen und verwalten, Inhalte aus Drive und Docs abrufen, die Kartennavigation auslösen, die YouTube-Wiedergabe steuern und den Wiedergabeverlauf abfragen, SMS-, MMS- und RCS-Nachrichten lesen und schreiben sowie Telefonanrufe tätigen. Tatsächlich zwingt die Kommission Google, Konkurrenten die Dinge tun zu lassen, die Gemini derzeit tief in sein eigenes Ökosystem integrieren.
Für die verbleibenden sechs Funktionen ist keinerlei Zertifizierung erforderlich und sie stehen allen Drittanbieter-Apps zur Verfügung, die ein Benutzer installiert. Dazu gehören Umgebungsdaten – d. h. Mikrofoneingabe, Systemaudio, Kamera, Bildschirminhalte, Standort und Sensoren wie der Beschleunigungsmesser, die kontinuierlich im Hintergrund erfasst werden – sowie die ständig aktive Hotword-Erkennung, Aufrufe durch langes Drücken, Modelle auf Systemebene auf dem Gerät, Modellimplementierung von Drittanbietern und Hintergrundausführung.
Angleichung des Einwilligungsstandards
Ein zentraler Kritikpunkt hinter dem Urteil besteht darin, dass die Erstanbieterdienste von Google derzeit Gerätesensoren mit einfacheren, reduzierten Zustimmungsprozessen und weniger Datenschutzindikatoren erreichen, während Dritte bei jeder Nutzung eine Laufzeiteinwilligung einholen müssen. Die Maßnahmen der Kommission erfordern, dass konkurrierende Assistenten die gleiche Einwilligungsbehandlung erhalten wie Gemini. Die Hotword-Erkennung, die auf dem stromsparenden Chip eines Telefons läuft und einen gesperrten Bildschirm und den Batteriesparmodus übersteht, gehört zu den Funktionen, die jetzt eröffnet werden, obwohl die Funktion nur Telefone erreicht, die über die erforderliche Hardware verfügen.
Es gibt Grenzen. Die Entscheidung, mehrere Assistenten gleichzeitig zuhören zu lassen, wurde auf Android 19 verschoben, mit einer Frist bis zum 1. August 2028. Google kann weiterhin Prozessisolierung und -verschlüsselung verlangen und behält sich die Möglichkeit vor, die Kommission aufzufordern, eine Funktion hinter ein Tor zu verschieben, wenn es einen guten Grund nachweisen kann.
Ein Testfall für den KI-Wettbewerb
Die Entscheidungen fallen vor dem Hintergrund einer zunehmenden weltweiten Kontrolle darüber, wie die größten Technologieplattformen den Zugang zu KI kontrollieren. Regulierungsbehörden in den USA und Asien beschäftigen sich mit ähnlichen Fragen, ob marktbeherrschende Betriebssysteme und App-Stores ihre eigenen KI-Produkte bevorzugen können. Durch die Umsetzung ihres etablierten Leitfadens für digitale Märkte in künstliche Intelligenz hat die Europäische Union praktisch erklärt, dass die tiefe Bindung von Gemini an Android ein Wettbewerbsproblem und kein Merkmal darstellt.
Für Google stellt das Urteil eine weitere Compliance-Belastung zu der bereits hohen regulatorischen Belastung dar und stellt einen Präzedenzfall dar, den andere Gatekeeper genau beobachten werden. Für konkurrierende KI-Entwickler und europäische Verbraucher verspricht es gleiche Wettbewerbsbedingungen für das am weitesten verbreitete mobile Betriebssystem des Kontinents. Ob sich diese Offenheit in einem echten Wettbewerb mit Gemini niederschlägt oder einfach nur in einem dichteren Feld von Assistenten, die um das gleiche Mikrofon drängeln, wird sich zeigen, je näher die Frist im Jahr 2027 rückt.
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