Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Google direkt für die Aussagen seiner KI-generierten Suchübersichten haftet und erklärt, dass es sich bei den Zusammenfassungen um eigene Inhalte des Unternehmens und nicht um eine neutrale Auflistung von Suchergebnissen handelt. Die Entscheidung stellt jahrelange rechtliche Präzedenzfälle auf den Kopf, die Suchmaschinen von der Verantwortung für die von ihnen angezeigten Informationen abhielten.
Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es Google untersagt, über seine KI-generierten Suchübersichten falsche Behauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten (Az. 26 O 869/26). Das Gericht stufte Google als unmittelbaren Verletzer ein, da die KI-Übersicht als eigene Inhalte des Unternehmens erstellt und dargestellt werde. Das Urteil findet bereits in der gesamten [KI-Politiklandschaft] (https://aibuzzwire.news) Widerhall, wo die Regulierungsbehörden Schwierigkeiten haben, die Verantwortlichkeit für KI-generierte Ansprüche zuzuweisen.
Was die KI-Übersichten falsch gemacht haben
Googles KI-Übersichten hatten zwei Verlage fälschlicherweise mit Betrug, Abonnementfallen und zwielichtigen Geschäftspraktiken bei bestimmten Suchanfragen in Verbindung gebracht. Nach Angaben des Gerichts vermischte die KI Informationen über andere, wirklich fragwürdige Unternehmen mit den Klägern und stellte Verbindungen her, die in keiner der verlinkten Quellen auftauchten.
Die Herausgeber schickten Google eine Unterlassungserklärung, das Unternehmen reagierte jedoch nicht angemessen, was zu rechtlichen Schritten führte.
Das Gericht erläuterte detailliert, wie die KI-Übersicht in der Praxis funktionierte. Es begann mit selbstbewussten Behauptungen wie „Ja, [Unternehmen] ist für zweifelhafte Geschäftspraktiken bekannt“ und baute dann eine eigene Struktur mit einer Zusammenfassung, Warnsignalen für den angeblichen Betrug und Tipps für Benutzer auf. Das Gericht stellte fest, dass die KI-Übersicht Behauptungen aufstellte, die in den zugrunde liegenden Suchergebnissen nicht einmal vorhanden waren. Keine der verlinkten Quellen stellte irgendeine Verbindung zwischen den Klägern und den von der KI erwähnten zwielichtigen Unternehmen her. Das Gericht bezeichnete diese Aussagen als „eigene Aussagen des Angeklagten“.
Warum bestehende Suchmaschinenschutzmaßnahmen nicht gelten
Das Urteil befasste sich direkt mit der seit Jahren etablierten deutschen Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zuvor die Haftung klassischer Suchmaschinen und Autovervollständigungsfunktionen eingeschränkt und begründete dies damit, dass Suchmaschinenbetreiber nur mittelbare Rechtsverletzer seien, weil sie Inhalte Dritter lediglich auffindbar machten. Eine proaktive Pflicht zur Ergebniskontrolle, hatte der BGH argumentiert, würde die grundsätzliche Funktionsweise von Suchmaschinen gefährden.
Das Münchener Gericht stellte fest, dass diese Argumentation für KI-Übersichten einfach nicht zutrifft. Eine normale Suchmaschine verweist Benutzer auf externe Websites. KI-Übersichten hingegen generieren „eigenständige, neue und inhaltliche Aussagen“, indem sie Inhalte verschiedener Drittseiten auswerten und kombinieren. Nur Google könne diese Aussagen überprüfen, zumindest indem es die zugrunde liegenden Websites Dritter mit seinen eigenen abgeleiteten Ansprüchen vergleiche, so das Gericht.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die KI-Übersicht für die Nutzung des Internets „keineswegs zwingend erforderlich“ sei. Herkömmliche Suchergebnisse helfen Benutzern bereits dabei, Informationen zu sortieren, sodass die KI-Übersicht eher eine optionale Erweiterung als ein wesentlicher Dienst ist.
Die Verteidigung von Google wurde abgelehnt
In der Anhörung argumentierte Google, dass Nutzer die verlinkten Quellen selbst überprüfen könnten, um zu überprüfen, ob die KI-Zusammenfassung korrekt sei. Benutzer wüssten im Allgemeinen, dass KI-Übersichten generiert und nicht manuell kuratiert würden, behauptete das Unternehmen.
Das Gericht war nicht überzeugt. Es wurde festgestellt, dass die Erwartung, dass Benutzer jede KI-generierte Behauptung mit Quellmaterial vergleichen, dem Zweck der Funktion zuwiderläuft und eine unzumutbare Belastung für den Einzelnen darstellt. Google habe die KI gebaut, Google habe sie den Nutzern angeboten, und daher besitze Google, was es herstelle, argumentierte das Gericht, weil nur es Einfluss auf das Angebot der KI und die Algorithmen habe, mit denen sie operiere.
Google-Beschwerden
Laut einem Bericht von The Decoder hat Google gegen das Urteil Berufung eingelegt. Das Unternehmen behauptet, dass KI-Übersichten wertvolle Zusammenfassungen liefern und dass Benutzer die Natur von KI-generierten Inhalten verstehen. Die Berufung bedeutet, dass die Rechtsfrage wahrscheinlich an ein höheres Gericht verlagert wird, wo die präzedenzbildenden Auswirkungen noch bedeutsamer sein könnten.
Der Fall hat die Aufmerksamkeit von Verlegern und Verfechtern der Pressefreiheit weltweit auf sich gezogen. Medienorganisationen beschweren sich seit langem darüber, dass KI-generierte Suchzusammenfassungen ihren Datenverkehr ausschlachten und ihre Berichterstattung gelegentlich falsch darstellen. Das Münchner Urteil gibt Verlagen einen potenziellen rechtlichen Hebel an die Hand, um sich gegen ihnen zugeschriebene unzutreffende KI-generierte Behauptungen zur Wehr zu setzen.
Umfassendere Implikationen für die KI-Verantwortung
Die Entscheidung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Gerichte und Regulierungsbehörden in ganz Europa und darüber hinaus darüber diskutieren, wie die Verantwortung für KI-generierte Inhalte zugewiesen werden soll. Der AI Act der Europäischen Union, der proaktive Regulierungsrahmen des Vereinigten Königreichs und verschiedene nationale Initiativen zielen alle darauf ab, Rechenschaftsregeln für KI-Systeme festzulegen, aber nur wenige haben eine so spezifische konkrete Rechtsprechung hervorgebracht wie das Münchner Urteil.
Sollte das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt werden, könnte es große Suchmaschinen und KI-Plattformen dazu zwingen, die Art und Weise, wie sie KI-generierte Zusammenfassungen präsentieren, grundlegend zu überdenken. Unternehmen müssen möglicherweise strengere Mechanismen zur Faktenprüfung implementieren, prominente Haftungsausschlüsse hinzufügen oder KI-Übersichten neu strukturieren, um klarer zwischen synthetisierten Behauptungen und Quellenmaterial zu unterscheiden. Die Alternative – die direkte Haftung für jede falsche Aussage einer KI – stellt ein Risiko dar, das nur wenige Unternehmen ignorieren können.
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